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Dritter Richtiger Satz, Daß Weiland Kayser Carl der VI. Höchst-Seel. Gedächtnüß eine denen testamentlichen Verordnungen, und Verträgen des Ersten Erlangers, und gemeinsamen Stamm-Vaters K. Ferdinandens des I. zu wider laufende Erbfolgs-Ordnung zu errichten, und dadurch des Durchlauchtigsten Chur-Hauses Bayern bestens begründete Erb-Folgs-Rechte zu entkräfften nicht befugt gewesen Einfolglich Die so genannte Pragmatische Sanction in so weit weder zu Rechten bestehen, noch zu Nachtheil derer älteren Chur-Bayerischen Haus-Rechten von jemanden begnehmiget, gewähret, oder unterstützet werden möge, Zu Bestättigung der gerechten Sache statthafft erwiesen, und Dem grund-falschen Wahn eines neuerlich aufgetretenen Vertheidigers der vermeintlichen Groß-Hertzoglichen Gerechtsamen durch eine aufrichtige Feder entgegen gestellt Im Jahr 1742
[S.l.] [1742]
[VD18 10376623]


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