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Joseph <I., Heiliges Römisches Reich, Kaiser>/Schönborn, Friedrich Carl von/Consbruch, C. F.:
WIR Joseph von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien, zu Hungarn und Böhaimb Dalmatien, Croatien und Sclavonien König, [et]c. Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund, und Steyer, zu Kärndten, zu Crain, zu Lützenburg, zu Würtenberg, Ober- und Nider-Schlesien, Fürst zu Schwaben, Marggraf deß Heil. Römischen Reichs, zu Burgau, zu Mähren, Ober- und Nider-Laußnitz, Gefürsteter Graf zu Habspurg, zu Tyrol, zu Pfird, zu Kyburg, und zu Görtz, Land-Graf im Elsaß, Herr auf der Windischen Marck, zu Portenau und Salins. Entbieten allen und jeden Churfürsten, Fürsten, Geistlichen und Weltlichen, Praelaten, Graffen, Freyen, Rittern, Knechten, Landvögten, Haubtleuthen, Vitzdomben, Vögten, Pflegeren, Verweeseren, Ambtleuthen, Landrichteren, Schuldheissen, Burgermeisteren, Richteren, Räthen, Burgeren, Gemeinden, und sonst allen anderen Unseren und deß Reichs Lehemannen, Unterthanen und Getreuen, was Würden, Stands oder Weesens die seyen, und sonderlich denen Bayrischen Land-Ständen, Unterthanen, Lehen-Leuthen, Zugehörigen und Verwandten, welche disen Unsern Kayserl. Brief, oder dessen beglaubte Abschrifft sehen, lesen oder hören, und damit ermahnet, auch deme gemäß sich erweisen werden, Unsere Freundschafft, Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserl. Huld, Gnade, und alles Guts. Es ist nunmehro Weltkündig, was massen seyt etlicher Jahren der bißherige Churfürst und Hertzog in Bayrn, Maximilian Emmanuel, theils von seiner ohnmäßlichen Begierde nach grösserer Weltlicher Macht und Hoheit, theils auß heimblich gehegtem ohnverdienten Haß und Mißgunst, gegen Weyland Ihre Kayserl. Majest. und Libd. Unsern Gnädigen Hochgeehrtesten Herrn und Vattern Glorwürdigister Gedächtnus, und Unser Ertz-Hauß sich dergestalt einnehmen lassen ... Geben in Unserer Stadt Wienn, den Neun und Zwaintzigsten April, Anno Siebenzehenhundert und Sechs, Unserer Reiche deß Römischen im Siebenzehenden, deß Hungarischen im Neunzehenden, und deß Böhaimbischen im Ersten. Joseph. Vt. Frid: Carl Graff von Schönborn. Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium. C. F. Consbruch.
[S.l.] 1706

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